Bei diesem Lunch-Talk stellten wir zunächst die wesentlichen Zwischenergebnisse unseres Projekts GenKI-IR – Innovation & Recht vor und wollen dazu mit den Teilnehmenden ins Gespräch kommen. In zwei kurzen Impulsvorträgen widmeten wir uns außerdem den komplizierten Fragen rund um das Thema KI-Haftung: Wer haftet, wenn beim Einsatz generativer KI ein Schaden entsteht? Wo beginnt und wo endet die Verantwortung, wenn generative KI zunehmend autonom agiert? Wie kann in einer komplexen Wertschöpfungskette aus Hersteller:innen, Betreiber*innen, Nutzer*innen, KI-Dienstleister*innen oder auch KI-Agenten Verantwortung zugewiesen werden? Wie kann ein regulatorischer Rahmen aussehen, der Klarheit schafft, ohne Innovation zu hemmen?
Wir freuten uns über die Beiträge zweier spannender Speaker*innen:
Impuls: Prof. Dr. Martin Ebers | Präsident der „Robotics & AI Law Society“ (RAILS), Professor für IT-Recht an der Universität Tartu |
Grundlagen der KI-Haftung: Was greift, was fehlt?
Impuls: Julia Smakman | Ada Lovelace Institute |
Vorschlag für ein Haftungsmodell inspiriert vom UK Autonomous Vehicles Act (Englisch mit deutschen Untertiteln)
Moderation: Julia Nothnagel
In unserem vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Forschungsprojekt untersuchen wir die rechtlichen, gesellschaftlichen und organisatorischen Bedingungen, unter denen generative KI in vier beispielhaften Arbeitskontexten (Journalismus, Bildung, Verwaltung und Kreativbranche) zum Einsatz kommt. Wir wollen herausfinden: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind notwendig, um generative KI in diesen Kontexten sinnvoll einzusetzen und Innovation zu fördern?
September 2025