Geht es um den fairen Ausgleich für Urheber*innen für die Nutzung ihrer Werke durch KI, sollte man nicht bei urheberrechtlichen Streitfragen zum KI-Training verharren, wie Text-und Data-Mining-Gültigkeit oder Opt-out-Lösungen. Vielversprechender sei es, rechtliche Regelungen für KI-Anbieter und Plattformen zu entwickeln, die KI-gestützte Anwendungen anbieten und KI-generierte Outputs ermöglichen, ausgeben oder vertreiben. Diesen Ansatz formulierte der Rechtswissenschaftler Professor Malte Stieper in seinem Kurzvortrag während der GenKI-IR-Veranstaltung am 08. Juni 2026 im Forum Digitale Technologien in Berlin.
Damit dockte Prof. Stieper vor rund 100 Teilnehmer*innen unmittelbar an das GenKI Thesenpapier zur fairen KI-Vergütungen an, das während der Veranstaltung digital und als gedrucktes Handout veröffentlicht und zur Mitnahme bereit gestellt wurde – genau wie die zwei weiteren GenKI-Thesenpapiere zur Kennzeichnung von KI-Outputs und zum Datenschutz beim KI-Einsatz. Die drei Handreichungen enthalten in jeweils 10 Thesen innovative Ansätze für die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Werkzeugen und -Anwendungen.
Die Thesenpapiere sind auch Bestandteil des großen GenKI Reports „KI-Rechtsrahmen neu gedacht“, der ebenfalls während der Veranstaltung veröffentlicht wurde. Darin reflektiert das Team des Forschungsprojekts „GenKI-IR – Generative KI: Innovation und Recht in Arbeitsprozessen“ unter anderem auch die intensiven Diskussionen mit Expert*innen und Anwender*innen, deren Ergebnisse in die Thesenpapiere einflossen.
Sowohl der GenKI Report als auch die GenKI Thesenpapiere sind unter freier CC-Lizenz erschienen und kostenlos als Downloads verfügbar.
Titel und thematischer Mittelpunkt der Veranstaltung war die Frage, ob unser Recht und unsere Gesellschaft AI-ready sind. Die Veranstaltung brachte Perspektiven aus Politik, Forschung, Kultur- und Kreativwirtschaft, öffentliche Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen. So ordnete die Professorin Linda Kuschel (Bucerius Law School) in ihrer Keynote die Potenziale, Nebenwirkungen und Verantwortungsfragen KI-generierter Informationen ein.
In weiteren Impulsen gingen Sven Hilpisch (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) und Sabrina Konrad (Eidgenössisiches Institut für Geistiges Eigentum) auf das Wechselverhältnis von DSGVO und KI-VO beziehungsweise auf den Schweizer Weg zu fairen KI-Rechtsrahmen ein. Darauf skizzierte die Musikerin Nina „Miu“ Graf (PRO MUSIK), die durch KI-generierte Musik verursachten Entwicklungen im Musikbusiness und für die Gesellschaft, während Paul Keller (Open Future) den Blick auf eine EU-weite Regelung warf. Mit seinem Vorschlag einer weitgreifenden Disruptionsabgabe knüpfte er ebenfalls an die von Prof. Stieper und im Thesenpapier entwickelten Ideen an.
Wie bei den Panels zeigte sich auch in den Gesprächen beim abschließenden Get-together deutlich, dass die Debatte um generative KI weit über technische Innovation hinausgeht, dass für faire Rahmenbedingungen innovative Lösungsansätze erforderlich sind und wie wichtig ein interdisziplinärer Dialog ist um gesellschaftliche Verantwortung und praktische Anwendbarkeit zusammenzudenken.