Die Konferenz „Künstliche Intelligenz, Neurotechnologie und Gehirndaten“ fand am 11. und 12. April in Freiburg statt. Dafür kamen rund 40 Wissenschaftler*innen aus ganz Deutschland, der Schweiz und den USA zusammen.
Dabei ging es unter anderem um ethische und rechtliche Aspekte des neu aufkommenden Marktes von neurotechnologischen Anwendungen für Verbraucher*innen, sowie um die Frage, was genau Gehirndaten eigentlich sind und wie rechtlich, politisch und gesellschaftlich damit umgegangen werden soll. Veranstalter waren das Freiburg Institute for Advanced Studies der Albert-Ludwigs-Universität, das Health Ethics & Policy Lab der ETH Zürich und das iRights.Lab.
Den Höhepunkt bildete eine öffentlichen Podiumsdiskussion am Donnerstagabend. Unter dem Titel „Von Smartphones, Fitnesstrackern bis Gehirndaten: Herausforderungen für Daten- und Verbraucherschutz“ diskutierten Prof. Nikola Biller-Andorno, Biomedizinische Ethik an der Universität Zürich, Prof. Ralf Jox, Neurologie und Medizintechnik am Universitätsspital Lausanne, Prof. Orsolya Friedrich, Philosophie und Medizinethik an der LMU München und der FU Hagen, und Philipp Otto, Direktor des iRights.Lab. Ein Aspekt der Diskussion war die Frage nach der Autonomie von Nutzer*innen, wenn durch die Analyse von Gehirndaten beispielsweise eine Diskrepanz zwischen der Eigenwahrnehmung und dem entsteht, was eine entsprechende Datenmessung über eine*n Betroffene*n aussagt. Hier könne es zu einer Beeinflussung von persönlichen Entscheidungen oder zu einer Veränderung bestimmter Verhaltensweisen kommen. Außerdem könne es erhebliche Auswirkungen auf zwischenmenschliche Interaktionen haben, wenn es nicht mehr möglich ist, den eigenen mentalen Zustand, Gedanken und Emotionen vor den Mitmenschen zu verbergen.
Philipp Otto forderte, man müsse dringend gesellschaftliche und politische Debatten über den Umgang mit diesen sensiblen persönlichen Daten führen. Es solle geklärt werden, wer wann und wie entscheidet, wie bestimmte Daten klassifiziert werden und wer diese Daten unter welchen Umständen nutzen dürfe.
Fazit der Diskussion war schließlich, dass durch die zunehmende Verbreitung medizinischer und paramedizinischer Anwendungen und im Zusammenhang mit einer immer größeren Menge persönlicher Daten sowohl die Notwendigkeit des öffentlichen Diskurses über eine adäquate Regulierung steigt, als auch das Maß an Verantwortung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Nutzer*innen selbst. Letztere müssten vor allem Zusammenhänge verstehen und beeinflussen können, welche Daten sie wem gegenüber preisgeben möchten und wem nicht.
Neben der öffentlichen Podiumsdiskussion arbeiteten die Teilnehmenden an beiden Tagungsdaten in drei verschiedenen Break-Out-Groups, die sich mit Fragen der Regulierung und des Datenschutzes, der Klassifizierung und Definition von Gehirndaten sowie mit menschenrechtlichen Aspekten beschäftigten. Geleitet wurden die Gruppen von Dr. Marcello Ienca, ETH Zürich, Dr. Philipp Kellmeyer, Uniklinik Freiburg, und Philipp Otto, Direktor des iRights.Lab.
Die Konferenz bildete den Auftakt eines Prozesses, um zu einer breiten Debatte über die angesprochenen Themen zu kommen. Gemeinsam organisieren wir nun weitere Veranstaltungen, die das Ziel haben, den Umgang mit künstlicher Intelligenz und neurotechnologischen Daten zu untersuchen und zu debattieren.
Die Ergebnisse, die umfassend dokumentiert sind, werden in weiteren Arbeitsschritten ausgewertet und weiterentwickelt. Am Ende des Prozesses sollen konkrete Leitlinien stehen, die einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Diskurs darstellen.
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