Im Rahmen einer Beauftragung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das iRights.Lab zusammen mit Fraunhofer FOKUS und dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. eine Studie zu hochwertigen Datensätzen in Deutschland erstellt.
High Value Data Sets (HVD), also Datensätze mit einem besonderen Potenzial in ökonomischer, ökologischer und/oder gesellschaftlicher Hinsicht, sind der Ausgangspunkt der Studie im Auftrag des BMWi, die heute veröffentlicht wird und in Kooperation mit Fraunhofer FOKUS und dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. entstand.
Ziel der Studie war es, passende Datensätze zu identifizieren und interessierte Kreise an der Diskussion darüber zu beteiligen, um die Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission zur Bestimmung dieser Datensätze vorzubereiten. Anlass ist der bevorstehende Durchführungsrechtsakt, der verbindlich Datensätze und Bereitstellungsmodalitäten festlegen wird. In diesem Prozess mit umfangreichen Folgeeffekten für deutsche öffentliche Stellen als Datenbereitsteller will sich die Bundesrepublik proaktiv einbringen.
Grundlage ist die 2018 novellierte EU-Richtlinie über offene Daten und der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (die sogenannte „PSI-Richtlinie“). Konkret erfolgte die Identifikation hochwertiger Datensätze, die Untersuchung von technischen, rechtlichen sowie ökonomischen Rahmenbedingungen und die Klarstellung eines eventuellen regulatorischen Anpassungsbedarfs in Folge einer möglichen HVD-Klassifizierung.
Die Studie gibt generelle Handlungsempfehlungen und stellt juristische Herausforderungen auf der Metaebene dar.
Auffallend sei laut unserem Experten Tim Vallée, der an der Erstellung der Studie beteiligt war, vor allem das diverse Bild, das sich derzeit über Themenbereiche und Datensätze hinweg zeigt. So hätten einerseits viele Datensätze ein großes Potenzial und bei ihnen sei keine oder nur eine geringe rechtliche Anpassung nötig. Andere Datensätze würden dagegen erhebliche rechtliche und regulatorische Herausforderungen mit sich bringen. Teils fehle zudem schon der nationale (uneingeschränkte) Zugang zu Daten, der jedoch Voraussetzung für die Anwendbarkeit der PSI-Richtlinie sei. Dabei seien Einzelheiten naturgemäß unter Expert*innen und Stakeholdern umstritten.
Die Studie untersuchte und bewertete knapp 60 Datensätze aus sechs Themenbereichen – dafür wurde für eine erste Einschätzung des Weiterverwendungspotenzials von Daten des öffentlichen Sektors eine Online-Umfrage durchgeführt. Im zweiten Schritt wurden „Best Practice“-Beispiele aus Deutschland herangezogen, woraufhin im dritten und finalen Schritt die Validierung durch den Projektbeirat und diverse Stakeholder-Workshops erfolgte. Hier floss sowohl die Perspektive der Datenbereitsteller*innen als auch der Datennutzer*innen ein.
Die Studie steht hier zum Download bereit.
Weitere Infos zur Studie finden Sie hier.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ist der 17. Juli 2021. Das Verfahren zum Erlass des genannten EU-Durchführungsrechtsakt läuft, ein Abschlussdatum ist noch nicht absehbar.